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Stadtwerke Norden

Informationen zur Erdgasumstellung

Allgemeine Informationen zur Erdgasumstellung:

Erdgasumstellung in Norden

In Deutschland erfolgt die Erdgasversorgung aktuell über zwei verschiedene Gasarten: L-Gas und H-Gas. Das „L“ steht für „low calorific“, was auf einen geringeren Energiegehalt hinweist, während das „H“ für „high calorific“ steht und somit ein energiereicheres Gas beschreibt.

Bisher wurde die Stadt Norden überwiegend mit L-Gas aus den Niederlanden beliefert. Da die Niederlande die Erdgasförderung in den kommenden Jahren einstellen, erfolgt eine bundesweite Umstellung auf H-Gas. Diese Erdgasumstellung wird in mehreren Bundesländern durchgeführt (Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz) und soll voraussichtlich bis 2030 abgeschlossen sein.

Aufgrund der unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung und des variierenden Brennwertes von L- und H-Gas müssen alle mit L-Gas betriebenen Gasgeräte – in Haushalten, Betrieben und der Industrie – auf H-Gas umgerüstet werden. Zunächst erfolgt eine Erfassung der Daten aller Gasgeräte, bevor anschließend die technische Anpassung vorgenommen wird. Zwischen diesen beiden Schritten liegt ein Zeitraum von etwa 1 bis 1,5 Jahren.

Gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Erdgasumstellung verantwortlich. Als Stadtwerke Norden sind wir seit Jahren für den zuverlässigen Betrieb des Gasnetzes in Norden zuständig und übernehmen dementsprechend auch die Koordination und Durchführung der Erdgasumstellung vor Ort.

Rechtliches:

Gesetzlicher Hintergrund

Gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Maßnahmen zur Umstellung auf H-Gas zuständig – in Norden ist dies die Stadtwerke Norden GmbH. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Ihr Erdgas beziehen.

Warum benötigen wir Zutritt zu Ihrem Haushalt bzw. Betrieb?

Da die Erdgasversorgung in unserem Netzgebiet von L- auf H-Gas umgestellt wird, müssen alle vorhandenen ergdgasbetrieben Gasgeräte in Haushalten, Betrieben und der Industrie erfasst und technisch an die neue Gasart angepasst werden. Dies erfordert mindestens zwei Besuche durch unsere Monteure, in manchen Fällen auch noch einen dritten für die Durchführung der Qualitätssicherung.

Für einen reibungslosen Ablauf der Umstellung sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.

Müssen Sie die Monteure hereinlassen?

Ja, bitte! Damit unsere Monteure die Erfassung und Anpassung Ihrer Gasgeräte durchführen können, ist es notwendig, dass sie Zutritt zu Ihrer Wohnung und zum Gaszähler erhalten. Das Zutrittsrecht des Netzbetreibers oder seiner Beauftragten ist gesetzlich geregelt und leitet sich aus § 19a Abs. 4 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab:

Anschlussnehmer oder -nutzer haben dem Beauftragten oder Mitarbeiter des Netzbetreibers den Zutritt zu ihrem Grundstück und zu ihren Räumen zu gestatten, soweit dies für die nach Absatz 1 durchzuführenden Handlungen erforderlich ist. […] Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird durch Satz 1 eingeschränkt.

Welche Daten Ihrer Gasgeräte werden erfasst?

Im Rahmen der Erhebung werden verschiedene Informationen benötigt:

  • Angaben zu Hersteller, Gasgerätetyp, Baujahr und Leistung, etc. 
  • Fotos des Typenschildes und des Gasgeräts (zur Dokumentation der Erhebungsdaten)
  • Abgasmessungen im Teil- und Volllastbetrieb (zur Überprüfung der Gasgeräteeinstellungen)
  • Zustand der Gasanlage, ggf. Mängel
Wer übernimmt die Kosten der Erdgasumstellung?

Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden zunächst vom Netzbetreiber übernommen und später über die Netzentgelte bundesweit auf alle Erdgaskunden umgelegt. Reparatur-, Wartungs- oder Austauschkosten für die Gasgeräte sind jedoch vom Eigentümer der Gasgeräte selbst zu tragen.

Kosten:

Kostenverteilung der Erdgas­umstellung

Gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der jeweilige Netzbetreiber für die Umstellung auf H-Gas verantwortlich. Als Stadtwerke Norden gewährleisten wir seit vielen Jahren eine zuverlässige Gasversorgung in Norden und übernehmen daher auch die Organisation der anstehenden Erdgasumstellung. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Gas von uns oder einem anderen Anbieter beziehen. Die anfallenden Kosten werden zunächst von den Netzbetreibern getragen und später über die Netzentgelte bundesweit auf alle Erdgaskunden umgelegt.

Wer trägt die Kosten, wenn Ihr Gasgerät Mängel aufweist oder ersetzt werden muss?

Sollte Ihr Gasgerät auf die neue Gasart anpassungsfähig und frei von Mängeln sein, entstehen Ihnen durch die Erdgasumstellung keine zusätzlichen Kosten. Ausgenommen sind jedoch eventuelle Kosten für Wartung, Reparaturen oder den Austausch von Gasgeräten – diese sind vom jeweiligen Gasgeräteeigentümer zu übernehmen.

Weitere Informationen zur Kostenerstattung sowie die benötigten Formulare finden Sie hier.

Sicherheitshinweise:

Schutz vor Trickbetrügern

In einigen Regionen Deutschlands haben Trickbetrüger versucht, sich unter dem Vorwand der Erdgasumstellung Zugang zu Haushalten zu verschaffen.

Die Termine im Zusammenhang mit der Erdgasumstellung werden Ihnen immer schriftlich mitgeteilt. Diese Terminmitteilungen enthalten immer eine individuelle, einmalige Auftragsnummer, die Ihrem Termin zugeordnete ist. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen der Erdgasumstellung keine unangekündigten Besuche stattfinden. Unsere Monteure weisen sich bei jedem Termin aus.

Lassen Sie daher bitte keine Personen ins Haus, die unangemeldet behaupten, im Zusammenhang mit der Erdgasumstellung tätig zu sein!

Umstellungsprozess und Termine:

Erdgasumstellung in Norden

Die Erdgasumstellung erfolgt in drei Phasen. Vom ersten Informationsschreiben, im II. Quartal 2025, bis hin zur abschließenden Qualitätssicherung nach der Anpassung dauert der gesamte Prozess ca. 2,5 Jahre. Alle Erdgaskunden werden über alle Schritte rechtzeitig schriftlich informiert.

Die Erhebung der Gasgeräte in unserem Netzgebiet beginnt voraussichtlich im Januar 2026. Die Anpassung folgt voraussichtlich ab Januar 2027. Der Schalttermin für die Umstellung auf H-Gas ist der 25.05.2027. Je nach Gasgerätetyp erfolgt die technische Anpassung vor, am oder kurz nach diesem Termin.

Etwa drei Wochen vor Ihrem jeweiligen Termin erhalten Sie ein Schreiben mit ausführlichen Informationen zum Ablauf.

Der Umstellungs­prozess im Überblick

Gesamtdauer des Prozesses:
ca. 2,5 Jahre
Zeitraum zwischen Erhebung und Anpassung:
bis zu 1,5 Jahre

1. Informations­phase:

Alle Erdgaskunden werden schriftlich per Post über die Erdgasumstellung informiert.

2. Erhebungs­phase:

Unsere beauftragten Monteure erfassen vor Ort alle relevanten Gasgerätedaten (wie z. B. CE-Kennung und Gasgerätetyp), damit die spätere Anpassung optimal vorbereitet werden kann.

Ca. drei Wochen vor der Erhebung erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrem persönlichen Termin.

3. Qualitäts­sicherung nach der Erhebung:

In etwa 10 Prozent der Fälle wird nach der Erhebung eine stichprobenartige Qualitätskontrolle durchgeführt. Sollten Sie betroffen sein, informieren wir Sie auch über diesen Termin schriftlich.

4. Anpassungs­phase:

Bei der technischen Anpassung an H-Gas müssen meist nur bestimmte Teile des Gasgeräts, wie z. B. die Düsen, ausgetauscht werden.

Auch hier informieren wir Sie schriftlich über den Termin. Zwischen der Erhebung und der Anpassung kann ein Zeitraum von bis zu 1,5 Jahren liegen.

5. Qualitäts­sicherung nach der Anpassung:

Auch nach der Anpassung erfolgt in ca. 10 Prozent der Fälle eine stichprobenartige Qualitätskontrolle. Über einen möglichen Termin werden Sie ebenfalls schriftlich informiert.

6. Umstellung auf H-Gas:

Ab dem Schalttermin wird H-Gas erstmals durch die Leitungen in unserem Netzgebiet fließen. Je nach Gasgerätetyp erfolgt die Anpassung vor, am oder kurz nach dem Schalttermin.

Die genauen Termine der Umstellung in Norden entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

    Erdgas­umstellung in Norden

    Der Schalt­termin

    SchaltgebietBeginn der ErhebungBeginn der AnpassungSchalttermin
    Norden
    Januar 2026
    Januar 2027
    25.05.2027

    Erdgasumstellung in Norden

    Kostenerstattung

    Die im Rahmen der Erdgasumstellung benötigten Formulare und Anträge stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung.

    Kostenerstattung nach § 19a EnWG

    Sollten Sie sich im Zuge der Erdgasumstellung dazu entscheiden, ein altes Gasgerät durch ein Neugerät zu ersetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 € pro Gasgerät geltend machen.

    Bedingungen für die Kostenerstattung:


    Eine Erstattung für den Kauf eines Neugeräts ist nur möglich, wenn Sie der Eigentümer des Gasgeräts sind und das Neugerät im Rahmen der Erdgasumstellung nicht mehr angepasst werden muss. Die ordnungsgemäße Verwendung des alten Gerätes sowie die nicht mehr notwendige Anpassung Ihres neuen Gerätes müssen nachgewiesen werden. Zudem muss ein Beleg vorgelegt werden, dass das Neugerät nach dem Erhalt des Erstinformationsschreibens und vor der erforderlichen Anpassung installiert wurde.

    Kostenerstattung nach GasGKErstV (Gas­geräte­kosten­erstattungs­verordnung)

    Die Kostenerstattung gemäß GasGKErstV für technisch nicht anpassbare Gasgeräte kann zusätzlich zum Anspruch nach § 19a Abs. 3 EnWG geltend gemacht werden. Die Bedingungen nach § 19a Abs. 3 EnWG müssen ebenfalls erfüllt sein. Der Anspruch nach GasGKErstV gilt ausschließlich für Gasgeräte, die zur Beheizung von Räumen in der häuslichen oder vergleichbaren Nutzung dienen.

    Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs nach GasGKErstV richtet sich nach dem Alter des Gasgeräts:

          Ist das Gasgerät zum Zeitpunkt der technischen Umstellung nicht älter als zehn Jahre, beträgt der Erstattungsanspruch 500 €.

          Ist das Gasgerät älter als zehn Jahre, aber nicht älter als 20 Jahre, beträgt der Erstattungsanspruch 250 €.

          Ist das Gasgerät älter als 20 Jahre, aber nicht älter als 25 Jahre, beträgt der Erstattungsanspruch 100 €.

    Der Eigentümer muss das Alter des Gasgeräts nachweisen, in der Regel anhand des Typenschilds. Der Anspruch auf Erstattung entsteht nur, wenn das Neugerät nach der Feststellung der Nicht-Anpassbarkeit durch den Netzbetreiber und vor dem technischen Umstellungstermin installiert wird.

    Installateure und Schornsteinfeger

    Informationen für Installateure und Schornsteinfeger

    Erdgaskunden in Deutschland werden derzeit mit zwei unterschiedlichen Gasqualitäten beliefert, L- und H-Gas. L steht dabei für „low calorific“ und kennzeichnet einen niedrigeren Energiegehalt, H steht für „high calorific“, also energiereicheres Erdgas.

    In unserem Netzgebiet versorgen wir Erdgaskunden aktuell mit L-Gas aus den Niederlanden. Aufgrund rückläufiger Fördermengen wird L-Gas jedoch in naher Zukunft nur noch begrenzt verfügbar sein. Aus diesem Grund wird in allen mit L-Gas belieferten Regionen – unter anderem Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen – die Versorgung schrittweise auf H-Gas umgestellt, was auch für Norden gilt.

    Durch die Unterschiede im Energiegehalt und in der chemischen Zusammensetzung von L- und H-Gas ist es erforderlich, dass alle erdgasbetriebenen Geräte (wie z. B. Durchlauferhitzer, Gasthermen, -öfen, -herde) für den Betrieb mit H-Gas angepasst werden.

    Bedingungen zur Abgasmessung für Erhebungs- und Anpassungs­dienstleister:

    • Der von uns beauftragte Monteur führt am Ende jedes Besuches eine Abgasmessung in Teil- und Volllast durch (nicht im Schornsteinfegermodus).
    • Der Grenzwert für unverdünntes CO im Abgas beträgt 1.000 ppm. Sollte dieser überschritten werden, erfolgt eine zweite Messung mit einer Mehrlochsonde. Liegt auch diese über 1.000 ppm, wird das Gerät gesperrt.
    • In diesem Fall muss der Kunde ein Installationsunternehmen beauftragen, um den Mangel zu beheben. Das Gasgerät kann erst nach der Mängelbehebung durch den Installateur wieder in Betrieb genommen werden.
    • Für die Erhebung gilt: bei Kohlenstoffmonoxidkonzentration >= 300 ppm und < 1000 ppm COunv. (gemessen mit Mehlochsonde) wird eine Mängelkarte aufgestellt, verbunden mit der Aufforderung, diesen Mangel innerhalb von 4 Wochen durch ein VIU beseitigen zu lassen.
    • Für die Anpassung gilt: bei Kohlenstoffmonoxidkonzentration >= 500 ppm und < 1000 ppm COunv. (gemessen mit Mehlochsonde) wird eine Mängelkarte aufgestellt, verbunden mit der Aufforderung, diesen Mangel innerhalb von 4 Wochen durch ein VIU beseitigen zu lassen.

    Mitteilung zu Austausch oder Stilllegung:

    Wenn Sie ein Gasgerät ausgetauscht haben, melden Sie dies bitte unbedingt den SW Norden. Verwenden Sie dafür bitte unser Online-Formular:

    Erdgasumstellung

    Unsere FAQ’s

    • Kann ich nach der Anpassung auf die jährliche Wartung meiner Anlage verzichten?

      Nein, die Wartung Ihrer Gasgeräte muss weiterhin, wie bisher, durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) oder ein zertifiziertes Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Die jährliche Wartung liegt in Ihrer Verantwortung als Eigentümer.

      Muss mein Gastank im Garten auch angepasst werden?

      Wenn Sie einen Gastank im Garten haben, ist Ihr Haus wahrscheinlich nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen. Sie verwenden vermutlich Flüssiggas (LPG) und sind bei diesem Gerät daher von der Erdgasumstellung nicht betroffen. Andere an das Gasnetz angeschlossene Gasgeräte müssen unbedingt erhoben und angepasst werden.

      Erfolgt die Geräteanpassung in allen Haushalten gleichzeitig?

      Nein, das ist technisch nicht notwendig. Nach der Erhebungsphase werden die Gasgeräte in Kategorien eingestuft (lange vor, während und kurz nach dem Schaltzeitpunkt), wodurch der Anpassungszeitpunkt festgelegt wird.

      Der Schaltzeitpunkt ist das Datum, ab dem H-Gas in das Netz eingespeist wird.

      Ich bin kein Erdgas-Kunde mehr bei den Stadtwerken Norden. Wer ist dann für die Erhebung und Anpassung meiner Geräte zuständig?

      Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der örtliche Netzbetreiber – also wir, die SW Norden – für die Erhebung und Anpassung Ihrer Gasgeräte verantwortlich, unabhängig davon, von welchem Anbieter Sie Ihr Erdgas beziehen.

      Wie wird eine Geräteanpassung auf H-Gas technisch durchgeführt?

      In den meisten Fällen werden eine oder mehrere Düsen im Gasgerät ausgetauscht und der Gasdruck neu eingestellt. Oft reicht die Anpassung des Gasdruckes ohne Düsentausch und manche Geräte stellen sich selbst ein. Welches Gerät wie angepasst werden muss wissen unsere Dienstleister.

      Weiß mein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) über die Erdgasumstellung Bescheid?

      Vertragsinstallationsunternehmen (VIU), die bei den SW Norden gelistet sind, werden regelmäßig über die Erdgasumstellung informiert und können Ihnen technische Fragen zur Erdgasumstellung beantworten.

      Weiß der Schornsteinfeger über die Erdgasumstellung Bescheid?

      Alle Schornsteinfeger, die im Netzgebiet bekannt sind, werden kontinuierlich informiert.

      Wer haftet, wenn das Gerät Probleme macht?

      Die Haftung hängt von der Fehlerursache ab. Hier gelten die gesetzlichen Vorgaben nach BGB.

      Kann auch mein Zählerstand abgelesen werden und danach abgerechnet werden?

      Die SW Norden werden Sie im Rahmen der Anpassung auffordern, Ihren Gaszähler ablesen zu lassen. Damit wird eine aktuelle Abrechnung sichergestellt.

      Wie läuft eine Geräteanpassung ab?

      Die Anpassung erfolgt je nach Gerätetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Aufwand. Der Aufwand hängt vom Gerätetyp ab, zum Beispiel von der Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmatur. 

      Wer kümmert sich um die Anpassung?

      Die SW Norden sind für die Anpassung verantwortlich und haben Dienstleister beauftragt, die für die Anpassung zugelassen sind und über entsprechende Erfahrung verfügen.

      Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?

      Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeitenden entsprechende Identifikationsmittel erhalten. Diese können sein:

      • Werksausweise (mit Personenfoto), welche sichtbar getragen werden
      • Legitimationsschreiben
      • Eine individuell Ihrem Termin zugeordnete Auftragsnummer, die Ihnen mit der Termin-
        ankündigung schriftlich mitgeteilt wird.
      Wird der Besuch angekündigt?

      Die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie ein eventueller Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen in jedem Fall mit einem Vorlauf von bis zu 3 Wochen schriftlich angekündigt. Bitte gewähren Sie für die Erdgasumstellung nur Personen, die sich entsprechend ausweisen können, zu den vorher angekündigten Terminen Eintritt. Im Zweifel wenden Sie sich immer entweder an die SW Norden oder an die Polizei. Die Kontaktinformationen erhalten Sie in dem Terminanschreiben oder können Sie auf unserer Internetseite finden.

      Kann ich den Termin ändern?

      Ja. Soweit erforderlich können Sie den Termin ändern. Eine eingerichtete Service-Nummer ermöglicht es Ihnen, einen neuen Termin zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Anpassung eine exakte Termineinhaltung aus technischen Gründen notwendig ist.

      Kann die Erhebung/Anpassung auch morgens früh oder abends spät vorgenommen werden?

      Bitte rufen Sie dazu die von uns – den SW Norden – eingerichtete Service-Nummer an. Dort wird versucht, soweit möglich, auf Ihre Wünsche einzugehen.

      Kommen die Fachpersonen einmal oder mehrmals?

      In der Regel sind zwei Besuche erforderlich. Der erste Besuch dient der Erhebung, bei der alle Gasgeräte in Ihrem Haushalt registriert werden. Der zweite Besuch ist für die Anpassung vorgesehen, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. Bei mehreren Gasgeräten können in der Anpassung aus technischer Sicht auch weitere Besuche notwendig sein. In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle einzelner Geräte einen dritten Besuch erforderlich machen. Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.

      Ich möchte, dass der Hersteller/mein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU)/meine Wartungsfirma die Anpassung macht. Geht das?

      Soweit es sich um ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) handelt, ist dies grundsätzlich möglich. Die Kosten müssen Sie sich über einen vorab bei den SW Norden einzureichenden Kostenvoranschlag freigeben lassen. Es muss außerdem eine Rückmeldung an die SW Norden erfolgen, damit sichergestellt wird, dass alle Gasgeräte in Netzgebiet angepasst wurden. Es wird grundsätzlich empfohlen, die Umstellung durch den von uns beauftragten Dienstleister durchführen zu lassen.

      Kann der Anpasser auch gleich eine Wartung an meinem Gerät durchführen?

      Es ist den Dienstleister untersagt, Ihnen zusätzliche Dienstleistungen anzubieten, um keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, wie dem lokalen Handwerk in Ihrer Region, zu schaffen.

      Wie lange dauert die Erhebung?

      Eine Erhebung dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten.

      Wie lange dauert die Anpassung?

      Normalerweise dauert die Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Ausnahmefällen kann es abhängig vom Gerätetyp zu längeren Arbeitszeiten kommen.

      Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?

      Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung durch unseren Monteur außer Betrieb genommen werden. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Außerbetriebnahme hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.

    • Kann ich nach der Anpassung auf die jährliche Wartung meiner Anlage verzichten?

      Nein. Die Wartung der Gasgeräte muss, wie auch bisher, durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) oder durch ein zertifiziertes Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Die jährlichen Wartungen liegen in Ihrer Verantwortung als Eigentümer.

      Muss mein Gastank im Garten auch angepasst werden?

      Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, dann deshalb, weil Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen ist. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LpG) und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen.

      Kann ich zwischen Erhebung und Anpassung ein neues Gerät kaufen?

      Ja, das ist möglich. Da diese immer von einem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) angeschlossen werden müssen, kann der Monteur des zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmens (VIU) durch einen Aufkleber sofort erkennen, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Er muss dann den SW Norden die Daten des neuen Geräts übermitteln.

      Woran erkenne ich bei einem Wohnungswechsel oder einem Hauskauf, ob die Geräteanpassung bereits durchgeführt wurde, oder nicht?

      Die Arbeiten werden dokumentiert und die Protokolle sichtbar am Gasgerät angebracht. Somit wissen der vorherige Betreiber der Gasgeräte, der Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) und auch der Bezirksschornsteinfeger über den Status des jeweiligen Gerätes Bescheid.

      Warum muss mein Gerät angepasst werden?

      Ihr Gasgerät ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die Sie bisher beziehen, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Andernfalls kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen. Es gibt jedoch auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H-Gas geeignet sind, z. B. adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Soweit aus technischer Sicht eine Anpassung nicht möglich ist, muss das Gasgerät gesperrt werden.

      Welche Geräte in meinem Haushalt sind betroffen?

      Grundsätzlich sind alle erdgasbetriebenen Geräte betroffen. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt der Dienstleister. Die notwendigen Anpassungsmaßnahmen werden ebenfalls von den beauftragten Dienstleistern vorgenommen.

      Muss jedes Gerät angepasst werden?

      Die Mehrheit der Gasgeräte sind aus technischen Gründen für die bisher bezogene Gasart eingestellt. Eine Anpassung ist notwendig, um einen sicheren und effizienten Betrieb zu gewährleisten. Andernfalls kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen.

      Ist es möglich, jedes Gerät anzupassen?

      Eine Anpassung ist in nahezu immer möglich. Nur in seltenen Ausnahmefällen kann eine Anpassung nicht durchgeführt werden. Die beauftragten Dienstleister bewerten dies auf Basis der geltenden technischen Regeln. Sollte eine Anpassung nicht möglich sein, werden Sie gesondert informiert und es folgt eine Abstimmung mit Ihnen über das weitere Vorgehen.

      Was muss ich tun, wenn ich ein Erdgasauto fahre?

      In der Regel müssen Sie nichts unternehmen. Die Lambda-Sonde Ihres Erdgasfahrzeugs erkennt die Gasart anhand der Abgaswerte und passt die Verbrennung automatisch an. Sie können wie gewohnt an jeder Gastankstelle tanken.

      Verändert das neue Gas den Wirkungsgrad meines Geräts?

      Der Wirkungsgrad Ihres Geräts bleibt gleich.

      Kann ich mich weigern, mein Gerät anpassen zu lassen?

      Nein, das ist nicht möglich. Geräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen durch uns vom Netz genommen werden. Der Weiterbetrieb ohne Anpassung birgt Gefahren, die von einer Beschädigung des Geräts bis hin zu einer Gefährdung des Betreibers oder des Betriebsortes reichen können.

      Mein Gerät hat Mängel. Was geschieht jetzt?

      Sie als Eigentümer sind für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihres Gasgeräts verantwortlich. Sollten durch uns Mängel festgestellt werden, müssen diese auf Ihre Kosten behoben werden. Bei Vorliegen eines Mangels erhalten Sie von uns einen sogenannten Mängelschein, der diese Mängel beschreibt. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist die Beseitigung notwendig, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Die Beseitigung der Mängel ist auch unabhängig von der Erdgasumstellung durchzuführen und über Ihr Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) an die SW Norden zu melden. Liegen während der Erhebung bzw. Anpassung Mängel an der Gasanlage vor, die zu einer Sperrung der Gaszufuhr oder Außerbetriebnahme des Gasgerätes führen, sind wir als Netzbetreiber verpflichtend diese unverzüglich zu vollziehen.

      Was muss ich tun, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?

      Sollte Ihr Gerät nach der Erhebung als nicht anpassbar eingestuft werden, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

      Was bedeuten die Kennzeichnungen auf meinem Gasgerät?

      Die Kennzeichnungen werden von den Dienstleister angebracht. Sie geben Auskunft über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Diese Informationen sind für alle Personen relevant, die später an Ihrem Gerät arbeiten oder Messungen vornehmen (z.B. Schornsteinfeger, Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) oder die Dienstleister). Deshalb ist es wichtig, dass Sie diese Kennzeichnung nicht verändern! Die Kennzeichnungen entsprechen den Vorgaben des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW).

      Muss ich nach der Anpassung die Regelung meiner Heizung neu programmieren?

      Nein, nach der Anpassung läuft Ihr Gerät genauso wie zuvor. Alle notwendigen Anpassungen am Gerät werden durch die beauftragten Dienstleister vorgenommen.

      Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte und was passiert dabei?

      Die Erhebung beinhaltet die Erfassung aller relevanten Daten und Eigenschaften Ihrer Gasgeräte. um die spätere Anpassung optimal planen zu können. Die Funktion Ihres Gasgeräts wird dabei in keiner Weise eingeschränkt, im Rahmen der Erhebung aber geprüft.

    • Was versteht man unter L-Gas und H-Gas? Was ist der Unterschied?

      In Deutschland erfolgt die Erdgasversorgung entweder mit L-Gas oder H-Gas. Diese beiden Gassorten unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und im Energiegehalt, der über den sogenannten Brennwert angegeben wird (in Kilowattstunden pro Kubikmeter). „L“ steht für „low“ (niedrig) und „H“ für „high“ (hoch), wobei der Brennwert von H-Gas höher ist als der von L-Gas (ca. 11,5 kWh/m³ im Vergleich zu 10 kWh/m³). Der Brennwert kann je nach chemischer Zusammensetzung und Herkunft variieren.

      Die Förderung von L-Gas findet hauptsächlich in den Niederlanden und Deutschland statt, während H-Gas weltweit gefördert wird. Deutschland bezieht aktuell H-Gas vor allem aus Norwegen und USA. Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften sind an technischen Geräten spezifische Anpassungen für die jeweilige Gasqualität vorzunehmen. Der Gasverbrauch wird dabei in kWh abgerechnet, was eine einheitliche Preisbasis unabhängig von der Erdgasqualität sicherstellt.

      Warum muss eine Anpassung durchgeführt werden?

      Die Versorgung mit L-Gas erfolgte bisher durch inländische Produktion sowie Importe aus den Niederlanden. Aufgrund der voraussichtlichen Erschöpfung der niederländischen Gasfelder, reduzieren die niederländischen Lieferanten ihre L-Gas-Exporte bis zum Jahr 2030 schrittweise. Dieser Rückgang kann nicht durch deutsche L-Gas-Förderung ausgeglichen werden, sodass somit eine Umstellung auf H-Gas notwendig ist. H-Gas wird langfristig in ausreichender Menge verfügbar sein, da es den Großteil der globalen Erdgasvorkommen ausmacht.

      Die Fernleitungsnetzbetreibern geben hierfür den genauen Zeitpunkt der Umstellung mehr oder weniger vor. Damit technische Geräte keine Schäden durch die höhere Gasqualität erleiden, muss eine rechtzeitige Anpassung erfolgen. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der jeweilige Ausspeisenetzbetreiber für die Anpassung der Geräte verantwortlich.

      Wird ausschließlich unsere Region angepasst?

      Etwa 23 % der deutschen Haushalte und Industriebetriebe werden heute mit L-Gas aus den Niederlanden versorgt. Diese Haushalte und Betriebe sind von der Umstellung auf H-Gas betroffen. Bis 2030 werden deutschlandweit rund 5 Millionen Gasgeräte angepasst werden. Die Umstellung erfolgt nicht gleichzeitig in allen Netzgebieten, sondern wird gemäß einem von den Fernleitungsnetzbetreibern festgelegten Plan schrittweise durchgeführt.

      Wo befinden sich die deutschen L-Gas-Versorgungsgebiete?

      L-Gas-Versorgungsgebiete liegen hauptsächlich in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie anteilig in Sachsen-Anhalt. In allen weiteren Teilen Deutschlands findet die Gasversorgung fast ausschließlich mit H-Gas statt.

      Ist H-Gas ausreichend lange vorhanden?

      Ein Großteil der weltweiten Gasvorkommen besteht aus H-Gas. Daher ist die langfristige Verfügbarkeit von H-Gas für die Versorgung der deutschen Verbraucher gesichert. Nachforschungen prognostizieren eine technische Verfügbarkeit von Erdgas für die nächsten 100 bis 250 Jahre, wobei die Schätzungen je nach Quelle und aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit massiv gestiegenen Förderung in den USA.

      Wo finde ich die gesetzlichen Regelungen zur Anpassung?

      Die gesetzlichen Grundlagen zur Erdgasumstellung finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a). Weitere Informationen sind in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung sowie auf den Webseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur verfügbar.

      Warum kann H-Gas nicht zentral in L-Gas umgewandelt werden, um die Anpassung der Geräte zu vermeiden?

      Technisch wäre es möglich, H-Gas zentral in L-Gas umzuwandeln, um den Aufwand der Geräteanpassung zu umgehen. Eine solche zentrale Konvertierung wäre jedoch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Diese würde die Gaskunden langfristig deutlich mehr belasten als eine einmalige Anpassung der Geräte. Daher haben sich die Netzbetreiber und die Bundesregierung für die direkte Umstellung auf H-Gas entschieden.

    • Welche Kosten kommen auf mich zu?

      Es entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten, solange Ihr Gerät anpassungsfähig ist und keine Mängel aufweist. Die Kosten für die Erhebung und Anpassung werden vom Netzbetreiber übernommen. Die im Zuge der Umstellung von L-Gas auf H-Gas entstehenden Kosten werden gemäß § 19a EnWG auf alle Gasnetze bundesweit umgelegt und sind somit in den Netzentgelten inbegriffen.

      Wer übernimmt diese Kosten?

      Ihre lokaler Netzbetreiber, also in unserem Gebiet wir, die Stadtwerke Norden, sind die Ausspeisenetzbetreiber und nach § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, die Erdgasumstellung zu organisieren und die anfallenden Kosten zu tragen. Die durch
      die Umstellung von L-Gas auf H-Gas entstehenden Kosten werden bundesweit gemäß der Vorgaben aus § 19a EnWG auf alle Netze umgelegt. Sobald die Erdgasumstellung abgeschlossen ist, entfällt auch diese Umlage.

      Wer achtet darauf, dass die Kosten nicht zu hoch werden?

      Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die entstandenen Kosten für die Umstellung den zuständigen Regulierungsbehörden nachzuweisen. Abhängig von der Größe des Netzbetreibers sind entweder die Landesregulierungsbehörden oder die Bundesnetzagentur zuständig. Diese Behörden haben das Recht, unangemessene oder unzutreffende Kosten abzulehnen, sodass diese nicht auf die Netzentgelte der Verbraucher umgelegt werden dürfen.

      Wird das „neue“ Gas nun teurer?

      In der Regel wird Ihr Energiebezug bedingt durch die Änderung der Gasart nicht teurer, da die Abrechnung auf Basis von Kilowattstunden (kWh) erfolgt. Da das „neue“ Gas einen höheren Brennwert besitzt, wird mit einem geringeren Volumen eine größere Menge an kWh geliefert.

      Wie funktioniert die Abrechnung in der Übergangsphase?

      Die Abrechnung erfolgt immer auf Grundlage des tatsächlich gelieferten Brennwerts des Gases. Wenn die Umstellung zwischen zwei Ablesungen erfolgt, wird mithilfe einer sachgerechten Berechnung ein Abrechnungswert ermittelt, der den Übergang berücksichtigt.

    • Wer übernimmt diese Kosten?

      Die Ausspeisenetzbetreiber – also wir, die Stadtwerke Norden – sind gemäß § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dazu verpflichtet, die Erdgasumstellung zu organisieren und die damit verbundenen Kosten zu tragen. Die Kosten, die durch die Umstellung von L-Gas auf H-Gas entstehen, werden gemäß § 19a EnWG bundesweit auf alle Netze umgelegt.

      Werden meine persönlichen Daten erhoben?

      Es werden nur die Daten erhoben, die notwendig sind, um mit Ihnen in Kontakt zu treten und die Erdgasumstellung durchzuführen. Darüber hinaus werden ausschließlich technische Gerätedaten erfasst, die für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind.

      Werden die Daten gespeichert?

      Die erfassten Daten werden nur bis zu dem Zeitpunkt gespeichert, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, beispielsweise gemäß steuerrechtlichen Vorgaben oder im Rahmen der Gewährleistungspflichten.

      Werden die Daten anderweitig über die Anpassung hinaus verwendet?

      Ohne Ihre ausdrückliche individuelle Einwilligung ist es sowohl den SW Norden als auch den beauftragten Dienstleistern grundsätzlich untersagt, die erhobenen Daten für andere Zwecke als die ursprüngliche Beauftragung zu verwenden.

    • Was kann ich tun, wenn mein Gerät nach dem Besuch ausfällt oder nicht ordnungsgemäß funktioniert?

      Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreten, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Service-Nummer der SW Norden in Verbindung, die speziell für solche Fälle eingerichtet wurde. Dort wird schnellstmöglich eine Lösung gefunden.

      An wen kann ich mich bei einer Beschwerde wenden?

      Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte direkt an die Service-Nummer, die von den SW Norden bereitgestellt wurde. Der Vorgang wird dort aufgenommen und Sie erhalten so schnell wie möglich Unterstützung.

      Ich nutze eine gewerbliche Gasanlage (z. B. Hotelküche, Backofen, Pizzaofen, Hellstrahler, Dunkelstrahler etc.). An wen muss ich mich wenden?

      Auch gewerbliche Geräte werden grundsätzlich ganz normal erhoben. Sollte es bei unserer zuständigen Anpassungsfirma nicht möglich sein, die erforderliche Anpassung durchzuführen, wird in Abstimmung mit Ihnen ein passender Dienstleister organisiert. Die jeweilige Projektleitung unterstützt Sie, soweit möglich, gerne bei der Suche nach einer geeigneten Firma. Die entstehenden Kosten trägt der jeweilige Netzbetreiber.

      Wo kann ich weitere Fragen stellen?

      Für spezifische Fragen zum Umstellungsprojekt wenden Sie sich gerne über unsere Kontaktdaten an unser Service-Team.